Donata Schmoldt
Geprüfte und anerkannte Sachverständige
Als anerkannte Sachverständige nach
LHundG NRW bin ich berechtigt, Verhaltensprüfungen abzunehmen und Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
Den Sachkundenachweis gemäß
§ 11 Abs. 3 LHundG
benötigen Halter großer Hunde (20/40-Regel)
Den Sachkundenachweis gemäß
§ 10 Abs. 3 LHundG NRW
benötigen Halter von Hunden
zur Vorlage beim Ordnungsamt.
Die Sachkundeprüfung kann bei uns abgelegt werden,
auch wenn Du keinen unserer Kurse besuchst.
Termine:
Nach Absprache
Kosten:
30,00 Euro
Verhaltensprüfungen nach
§ 10 Abs. 2 LHundG NRW
Hunde bestimmter Rassen müssen in NRW einen Maulkorb tragen und außerhalb befriedetem Besitztums angeleint werden. Von dieser Maulkorb- und Leinenpflicht kann gegenüber der zuständigen Behörde der Nachweis erbracht werden, ob und inwieweit eine Befreiung von der Maulkorb-und/oder Anleinpflicht möglich ist. Im Einzelnen gilt diese Regelung für Hunde folgender Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff,Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Fila Brasilleiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosu Ino sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Termine:
nach Absprache
Kosten:
Für die Verhaltensprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 € berechnet.
Bitte beachten: Die Inhalte dieses Formulars sind unverschlüsselt!