Hundeschule und mehr ...

dogpoint-bonn-rhein-sieg

Herzlich willkommen!

Donata Schmoldt  

Sachverständige LHundG NRW

 Geprüfte und anerkannte Sachverständige  

Als anerkannte Sachverständige nach  

LHundG NRW bin ich berechtigt, Verhaltensprüfungen abzunehmen und Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

 

Den Sachkundenachweis gemäß  

§ 11 Abs. 3 LHundG 
benötigen Halter großer Hunde  (20/40-Regel)

 

Den Sachkundenachweis gemäß  

§ 10 Abs. 3 LHundG NRW 
benötigen Halter von Hunden  

bestimmter Rassen

zur Vorlage beim Ordnungsamt.


Die Sachkundeprüfung kann bei uns abgelegt werden,

auch wenn Du keinen unserer Kurse besuchst.

 

Termine:
Nach Absprache


Kosten:
30,00 Eur
o

   Verhaltensprüfungen nach  

§ 10 Abs. 2 LHundG NRW

 

Hunde bestimmter Rassen müssen in NRW einen Maulkorb tragen und außerhalb befriedetem Besitztums angeleint werden. Von dieser Maulkorb- und Leinenpflicht kann gegenüber der zuständigen Behörde der Nachweis erbracht werden, ob und inwieweit eine Befreiung von der Maulkorb-und/oder Anleinpflicht möglich ist. Im Einzelnen gilt diese Regelung für Hunde folgender Rassen:  

Alano, American Bulldog, Bullmastiff,Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Fila Brasilleiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosu Ino sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Termine:
nach Absprache

Kosten:
Für die Verhaltensprüfung wird  eine Gebühr in Höhe von 200,00 € berechnet.


Bitte beachten: Die Inhalte dieses Formulars sind unverschlüsselt!

E-Mail
Anruf
Karte